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Stichtag 1. Juli 2026: Bis zu 11.500 Euro beim Immobilienkauf sparen – JETZT rechtzeitig handeln!

  • Autorenbild: Frick GmbH
    Frick GmbH
  • vor 2 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

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Beim Erwerb einer Immobilie denkt fast jeder an den Kaufpreis, den Kredit und die Monatsrate. Was dabei oft vergessen wird: die Nebenkosten – und genau dort versteckt sich gerade eine der lukrativsten staatlichen Maßnahmen der letzten Jahre. Bis zum 1. Juli 2026 können Käufer*innen von Wohnimmobilien in Österreich Grundbuchgebühren von bis zu 11.500 Euro sparen. Klingt gut? Ist gut – aber nur für alle, die JETZT handeln.




1. Was steckt dahinter?

„Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen.“

Quelle: Bundesministerium Justiz*


Das klingt technisch – bedeutet in der Praxis aber bares Geld.


Normalerweise fallen beim Immobilienkauf zwei Gebühren an:

• 1,1 % des Kaufpreises für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch

• 1,2 % der Kreditsumme für die Eintragung des Pfandrechts (de facto die Hypothek)


Bis Ende Juni 2026 entfallen beide Gebühren vollständig – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet zwar keinen Cent weniger Grunderwerbsteuer (die 3,5 % bleiben), aber einen echten, spürbaren Hebel bei den Nebenkosten.


Einfach und schlüsselfertig einziehen: Neubau Gruberau.



2. Was ist die maximale Ersparnis – und wie berechnet sich die?

Die Begünstigung betrifft den entgeltlichen Erwerb von Wohnraum, darunter Eigentumswohnungen, Baugrundstücken für ein Eigenheim sowie Einfamilienhäusern. Hier eine Beispielrechnung:


(1) Kaufpreis: 300.000 Ersparnis Grundbuch (1,1 %): 3.300 € Ersparnis Pfandrecht (1,2 %): 3.000 € *Ersparnis insgesamt: 6.300 €


(2) Kaufpreis: 500.000 Ersparnis Grundbuch (1,1 %): 5.500 € Ersparnis Pfandrecht (1,2 %): 6.000 € *Ersparnis insgesamt: 11.500 €


*Kreditbetrag entspricht in diesen Beispielen dem Kaufpreis – die tatsächliche Ersparnis hängt von der individuellen Finanzierungshöhe ab.


Wichtig: Die Befreiung gilt nur bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000. Was darüber liegt, wird normal besteuert. Die maximale Ersparnis beträgt also 11.500 Euro. Bei Immobilien über 2 Millionen Euro entfällt die Befreiung vollständig.



3. Wer profitiert – wer nicht?

✅ Die Befreiung ist an klare Bedingungen geknüpft. Es profitieren diejenigen, die:

• Ihren Kaufvertrag nach dem 31. März 2024 geschlossen haben

• deren Antrag auf Grundbucheintragung vor dem 01. Juli 2026 beim Grundbuchgericht eingereicht ist

• Ihre Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen („dringendes Wohnbedürfnis") und Ihren bisherigen Hauptwohnsitz aufgegeben haben und nachweisen können

• Ihren Kredit zu mehr als 90 % für Kauf, Bau oder Sanierung der Wohnstätte verwenden

• als natürliche Personen agieren – nicht als Unternehmen oder Investor*innen

❌ Sie profitieren nicht, wenn: • Sie als Kapitalanleger*in kaufen und die Wohnung vermieten

• Ihr Kaufpreis oder Kreditbetrag über 2 Millionen liegt

• Ihr Antrag nach dem 01. Juli 2026 beim Grundbuch einlangt



4. ACHTUNG: Die Befreiung kann nachträglich wegfallen

Das übersehen viele: Die Gebührenbefreiung ist keine endgültige Schenkung. Wer innerhalb von fünf Jahren nach der Grundbucheintragung:

• die Immobilie verkauft,

• den Hauptwohnsitz aufgibt oder

• das Eigentumsrecht auf andere Weise aufgibt,


muss die gesamten Gebühren nachträglich bezahlen. Das betrifft in der Praxis hauptsächlich Menschen, die ursprünglich als Hauptwohnsitz vorgesehen hatten, aber innerhalb von fünf Jahren doch verkaufen oder wegziehen. Wer von Anfang an langfristig plant, muss sich keine Sorgen machen.


Frick-Tipp: Wer ein Neubauobjekt bei der Frick GmbH kauft und einzieht, plant ohnehin langfristig. Qualitätsprojekte in den Kitzbüheler Alpen sind dafür bestens geeignet. Aktuelle Neubauprojekte.

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5. Was ist konkret zu tun – und wie läuft es ab?

Die Befreiung ist nicht automatisch – sie muss aktiv beantragt werden. Hier der Ablauf Schritt für Schritt:


  1. Kaufvertrag prüfen: Wurde dieser nach dem 31. März 2024 geschlossen? Wenn ja, ist man grundsätzlich berechtigt.

  2. Beim Vertragserrichter (Notar/Rechtsanwalt) ansprechen: Die Befreiung muss bereits im Grundbuchsantrag beantragt werden – nicht erst nachträglich.

  3. Nachweise vorbereiten: Hauptwohnsitzbestätigung, Nachweis der Aufgabe des alten Wohnsitzes, Bankbestätigung über die Kreditverwendung.

  4. Antrag rechtzeitig einreichen: Der Antrag muss vor dem 01. Juli beim Grundbuchgericht eingehen – Puffer einplanen!


Frick-Tipp: Bei Neubauprojekten wie dem Alpenchalet Falkertsee oder dem Neubau Gruberau in Fieberbrunn achten wir besonders darauf, dass Fristen und Nachweise von Anfang an stimmen, und übernehmen die vollständige Koordination, damit alles stimmt.

Impressionen aus unserem Projekt: Chalet Alpenglück



6. Fazit: JETZT sparen!

Die Grundbuchgebührenbefreiung ist eine der stillen, aber wirkungsvollen Maßnahmen für Immobilienkäufer in Österreich – und sie läuft in knapp 11 Wochen aus. Wer jetzt eine Wohnung oder ein Haus als Hauptwohnsitz kauft, kann mit dem richtigen Timing bis zu 11.500 Euro an Nebenkosten sparen.


In einer Hochpreisregion wie Tirol, wo jeder Euro beim Kauf zählt, ist das keine Kleinigkeit – sondern ein echter Vorteil, den man kennen und nutzen sollte.




Bmstr. Raphael Frick

Tel.: +43 650/3450236


Frick GmbH

Am Berg 31 / Top 1

A-6391 Fieberbrunn










 
 
 

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